Beim Stadtelternbeirat haben sich besorgte Eltern gemeldet, dass Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte für das dritte Kind erhoben wurden. Dies ist nach neuer Finanzierungsrichtlinie, die seit dem 01.01.2011 gilt, nicht möglich. Die bestehende Regelung der Beitragsbefreiung ab dem 3. Kind bleibt auch mit der neuen Finanzierungsrichtlinie erhalten. Lediglich der Besuch des ersten und zweiten Kindes wird von der Familie gezahlt. Das Jugendamt würde eine solche Finanzierung einer Einrichtung nicht genehmigen.
Die Elternbeiträge wurden mit der Finanzierungsrichtlinie mittels eines Beitragskorridors festgelegt. Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ’s.
Warum stehen Kinderkrippenplätze im Elternportal zur Reservierung frei, wenn doch keine vorhanden sind ?
Bin echt sauer.