Hier möchten wir Fragen beantworten, die sich uns oder Ihnen stellen und deren Antwort andere ebenso interessieren könnten.
- Was ist das KiFöG?
- Was ist ein Kuratorium?
- Wie gestalten sich die Kostenbeiträge (ehemals Elternbeiträge) ab 01. August 2013?
- Was ändert sich mit dem Kinderförderungsgesetz ab 01. August 2013?
- Was ist das Bildungsprogramm?
- Wie wird der Mindestpersonalschlüssel berechnet?
- Elternvertreter – was tun?
Das KiFöG ist das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt – kurz Kinderförderungsgesetz – KiFöG. Es regelt Ziel, Arten und Aufgaben der Kinderbetreuung. Weiterhin definiert es Träger und regelt deren Finzanzierung, Einrichtung und Sicherstellungsaufgaben sowie deren Betrieb, Unterhaltung und Fachpersonal. Weitere Informationen finden sie im Gesetzestext.
Ein Eltern-Kuratorium besteht aus engagierten Eltern, die von den Eltern einer Tageseinrichtung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter oder einer Vertreterin des Trägers. Das Eltern-Kuratorium hat beratende Funktion und ist vom Träger vor dessen grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen. Folgende Aufgaben hat das Kuratorium:
- die Beratung der Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit,
- die Beratung der Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen,
- die Anhörung zu Festlegungen der baulichen Beschaffenheit sowie räumlichen und sächlichen Ausstattung,
- die Unterstützung der Bemühungen des Trägers um eine ausreichende und qualifizierte personelle Besetzung,
- die Beratung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Elternbeiträgen,
- die Beteiligung im Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und
- die Information der Eltern.
Die Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich zur Änderung
- der Konzeption und
- der Öffnungs- und Schließzeiten.
Die Elterschaft oder Elternsprechererinnen oder Elternsprecher wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Gemeinde- oder Stadtelternbeirat für die Dauer von 2 Jahren. Der Stadt- oder Gemeindeelternrat ist von der Gemeinde oder der Stadt bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen. Das KiFöG regelt das im §19. Weitere Informationen finden sie im Gesetzestext.
Wie gestalten sich die Kostenbeiträge (ehemals Elternbeiträge) ab 01. August 2013?
Der Stadtrat Magdeburg hat im Juni 2013 eine neue Kostenbeitragssatzung beschlossen. Die Kostenbeiträge sind an die Stadt abzuführen.
Betreuungskosten 1-Kind-Familien |
Betreuungskosten für das 1. und 2. Kind von Zwei- oder Mehrkindfamilien |
Betreuungskosten ab dem 3. Kind für Drei- oder Mehrkindfamilien |
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bis 5 Stunden pro Tag | 112 € | 69 € | 0 € |
5 Stunden bis 8 Stunden pro Tag | 169 € | 99 € | 0 € |
über 5 Stunden pro Tag | 207 € | 120 € | 0 € |
Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung
Betreuungskosten 1-Kind-Familien |
Betreuungskosten für das 1. und 2. Kind von Zwei- oder Mehrkindfamilien |
Betreuungskosten ab dem 3. Kind für Drei- oder Mehrkindfamilien |
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bis 5 Stunden pro Tag | 69 € | 49 € | 0 € |
5 Stunden bis 8 Stunden pro Tag | 99 € | 66 € | 0 € |
über 5 Stunden pro Tag | 120 € | 80 € | 0 € |
Für Kinder von der Einschulung bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang
Betreuungskosten 1-Kind-Familien |
Betreuungskosten für das 1. und 2. Kind von Zwei- oder Mehrkindfamilien |
Betreuungskosten ab dem 3. Kind für Drei- oder Mehrkindfamilien |
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über 6 Stunden pro Tag | 55 € | 37 € | 0 € |
Kostenbeitrag pro Tag für Tagesbetreuung während der Ferien:
über 6 Stunden pro Tag | 7 € |
Bei Familien von mehr als einem Kind wird es zwei Varianten zur Berechnung der Kostenbeiträge (Geschwisterstaffelung) geben: die Geschwisterstaffelung des Landes, die Geschwisterstaffelung der Stadt Magdeburg. Weiteres finden Sie im Fragen- und Antwortenkatalog zum neuen Kinderförderungsgesetz der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die Elternbeitragsstelle wird die günstigere Variante errechnen.
Das KiFöG regelt ebenso, dass die Gemeindeelternvertreter vor der Festsetzung der Beitragshöhe zu hören sind. (§13 Kostenbeiträge KiFöG)
Was ändert sich mit dem Kinderförderungsgesetz ab 01. August 2013?
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit dem neuen Kinderförderungsgesetz (Kifög) ab 01. August 2013 die Rechte der Eltern gestärkt. Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Fragen-Antwort Katalog in den Teilen 1 und 2 herausgegeben, die Sie hier einsehen können.
Fragen-Antwort Katalog zum KiFöG ab 01. August 2013 Teil 1
Fragen-Antwort Katalog zum KiFöG ab 01. August 2013 Teil 2
Was ist das Bildungsprogramm?
Die Kindertageseinrichtungen (Kita, Krippe, Hort) arbeiten in Sachsen-Anhalt nach dem Bildungsprogramm. Dies ist ab 01. August 2013 gesetzlich verankert und liegt in einer überarbeiteten Fassung vor. Das vorliegende Bildungsprogramm stellt die Leitgedanken vor, fasst die Kindertageseinrichtung als Bildungsraum auf, stellt Leitlinien für die Qualität von Bildungsprozessen in Kindertageseinrichtungen auf und betrachtet die Bildungsbereiche. Das Bildungsprogramm soll ständig fortgeschrieben werden.
Bildungsprogramm mit Stand vom Januar 2013
Wie wird der Mindestpersonalschlüssel berechnet?
Die verfälschten Zahlen 1:6 etc. sind aus dem Kinderförderungsgesetz entfernt, da es zur Verwirrung aller führte. Bitte beachten Sie, dass der Personalschlüssel anhand der Betreuungsstunden der Kinder laut Verträgen errechnet werden und das über das Jahr hinweg!
Hinweise und Beispiele des Mindestpersonalschlüssels gemäß §21 Abs. 2 KiFöG (neu)
Elternvertreter – was tun?
In dieser Handreichung werden Fragen beantwortet wie: Was muss ich tun? oder Was wird von mir erwartet?. Diese Broschüre
gibt einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und deren Bedeutung.